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Wichtiger Hinweis zur Öffnung des Rechts- und Konsularreferats der Botschaft Prag

Die Vorsprache im Konsularreferat der deutschen Botschaft ist grundsätzlich nur mit Terminvereinbarung möglich.

Auch eine Vorsprache für gebührenpflichtige Lebensbescheinigungen und bei Passverlust usw., ist grundsätzlich nur mit vorab vereinbarten Termin möglich.

Es ist möglich, dass Sie nicht gleich beim ersten Versuch einen Termin erhalten. Buchungen sind für eine Woche im Voraus möglich. Neue Termine werden arbeitstäglich eine Woche im Voraus aktiviert. Wenn Sie Ihren bereits gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, stornieren Sie ihn bitte auch im Interesse anderer.

Grundsätzlich müssen für jeden Antragsteller und für jede Amtshandlung separate Termine gebucht werden. Nur für die gleichzeitige Beantragung eines Reisepasses und Personalausweises für den gleichen Antragsteller ist die Buchung eines einzigen Termins ausreichend.

In Notfällen können Sie kurzfristig telefonisch unter 00420 257113111 oder mit E-Mail einen Vorsprachetermin vereinbaren. Schildern Sie in Ihrer E-Mail den Notfall, versichern Sie uns, dass Sie über kein weiteres gültiges Ausweisdokument mehr verfügen und fügen Sie als Anlage das Diebstahls- oder Verlustprotokoll oder eine Kopie des abgelaufenen Passes bei.

Termine für Pässe/Personalausweise, Beglaubigungen und Bescheinigungen sowie visa können weiter ausschließlich über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass Sie zur Vorsprache bei der Botschaft für eine Lebensbescheinigung zur Vorlage bei staatlichen Rentenversicherungen und bei Entschädigungsbehörden oder eine Grenzübertrittsbescheinigung keinen Termin benötigen. Sie können hierzu montags bis freitags zwischen 09:00 und 12:00 Uhr und Mittwochnachmittag zwischen 14:00 und 15:00 Uhr vorsprechen.

Zur Erteilung einer Lebensbescheinigung für eine private Zusatzversicherung (Betriebsrenten, private Renten) muss vorab über das Terminvergabesystem der Botschaft unter Beglaubigungen ein Termin vereinbart werden. Zur Erteilung einer Grenzübertrittsbescheinigung kann – um lange Wartezeiten zu umgehen – auch vorab über das Terminvergabesystem der Botschaft unter Grenzübertrittsbescheinigung ein Termin vereinbart werden.

Bitte beachten Sie aber dass,

  • die Botschaft keine Begleitpersonen vorlassen kann (Ausnahmen bestehen für die Sorgeberechtigten minderjähriger Antragsteller, für eine Begleitperson von betagten Antragstellern, die nicht in der Lage sind, alleine zu gehen, und für eine Begleitperson, die als Dolmetscher für Visaantragsteller, die weder der deutschen, tschechischen oder englischen Sprache ausreichend mächtig sind, mit vorspricht)
  • nur die Personen vorgelassen werden, die einen Termin vereinbart haben und nur für jeweils eine einzelne Person ein Termin vereinbart werden kann
  • nur Antragsteller, die pünktlich zu Beginn ihres Termins vorsprechen, eingelassen werden
  • Nur Antragsteller, die alle antragsbegründenden Unterlagen (insbesondere ausgefüllte Anträge) mit sich führen, vorgelassen werden.

Reisepässe/ Personalausweise/eID

Termine zur Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und einer eID für Unionsbürger können über das Online-Terminvergabesystem vereinbart werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Botschaft zusätzlich zu den über das Online-Terminvergabesystem angebotenen Terminen zur Beantragung eines deutschen Ausweises keine weiteren Sondertermine anbieten kann. Hier eingehende Anfragen auf Pass-Sondertermine werden nicht beantwortet.

Neue Termine werden eine Woche im Voraus an jedem Arbeitstag freigeschaltet.

Grundsätzlich müssen für jeden Antragsteller und für jede Amtshandlung separate Termine gebucht werden. Nur für die gleichzeitige Beantragung eines Reisepasses und Personalausweises für den gleichen Antragsteller ist die Buchung eines einzigen Termins ausreichend.

Wenn Sie für eine Familie mit minderjährigen Kindern ab drei Personen einen Termin vereinbaren wollen und keine zusammenhängenden Termine buchen können, wenden Sie sich bitte mit E-Mail an das Konsularreferat. In Ihrer E-Mail sollten Sie Name, Vorname und Geburtsdatum aller Antragsteller und eine Telefonnummer angeben. Das Konsularreferat wird Ihnen dann die nächsten freien zusammenliegenden Termine zuteilen. Bitte beachten Sie, dass es sich um einen Sondertermin handelt, der wahrgenommen werden muss. Alternativtermine werden nicht angeboten.

Bitte beachten Sie hierzu unsere allgemeinen Hinweise zur Beantragung eines Reisepasses, Personalausweises oder einer eID auf unserer Webseite unter www.prag.diplo.de/pass

Nur Antragsteller, die

  • den Antrag von der Webseite der Botschaft heruntergeladen haben und bereits vollständig ausgefüllt haben
  • aktuelle biometriefähige Passfotos mitführen
  • die alle in unseren Merkblättern genannten Unterlagen im Original dabei haben (unabhängig davon, ob sie bereits einen Pass bei der Botschaft beantragt haben oder nicht)

sollen einen Termin vereinbaren.

Die Bezahlung der Gebühren kann unbar nur mit Visa- oder Masterkarte und bar ausschließlich in Tschechischen Kronen erfolgen.

Beglaubigungen und Bescheinigungen

Termine für Beglaubigungen und Bescheinigungen können über das Online-Terminvergabesystem vereinbart werden.

Auch Personen, die eine gebührenpflichtige Lebensbescheinigung benötigen, müssen einen Termin vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass Lebensbescheinigungen auf einem mehrsprachigen Formular vorrangig bei tschechischen Behörden (Einwohnermeldeämtern oder Czech Point), tschechischen Notaren oder Rabbinaten bestätigt werden sollen.

Zur Vorsprache bei der Botschaft für eine Lebensbescheinigung zur Vorlage bei staatlichen Rentenversicherungen und bei Entschädigungsbehörden oder eine Grenzübertrittsbescheinigung benötigen Sie keinen Termin. Sie können hierzu montags bis freitags zwischen 09:00 und 12:00 Uhr und Mittwochnachmittag zwischen 14:00 und 15:00 Uhr vorsprechen.

Zur Erteilung einer Lebensbescheinigung für eine private Zusatzversicherung (Betriebsrenten, private Renten) muss vorab über das Terminvergabesystem der Botschaft unter Beglaubigungen ein Termin vereinbart werden. Zur Erteilung einer Grenzübertrittsbescheinigung kann – um lange Wartezeiten zu umgehen – auch vorab über das Terminvergabesystem der Botschaft unter Grenzübertrittsbescheinigung ein Termin vereinbart werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Botschaft zusätzlich zu den über das Online-Terminvergabesystem angebotenen Terminen keine weiteren Sondertermine anbieten kann. Hier eingehende Anfragen auf Sondertermine werden nicht beantwortet.

Neue Termine werden eine Woche im Voraus an jedem Arbeitstag freigeschaltet.

Bitte beachten Sie, dass nur Antragsteller, die alle auf unserer Webseite oder in unseren Merkblättern genannten Unterlagen im Original dabei haben und die ihren ständigen Aufenthalt und Wohnsitz in der Tschechischen Republik haben vorgelassen werden können.

Die Bezahlung der Gebühren kann unbar nur mit Visa- oder Masterkarte und bar ausschließlich in Tschechischen Kronen erfolgen.

Termine für Beurkundungen (Anträge auf Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis, Eidesstattliche Versicherung, Vaterschaftsanerkenntnis usw.) werden weiterhin nur durch die Botschaft vergeben.

Geburtsanzeigen

Termine für Geburtsanzeigen und Namenserklärungen können nicht über das Online-Terminvergabesystem beantragt werden, sondern werden durch die Botschaft vergeben.

Hierzu ist es erforderlich, dass die der Botschaft als PDF-Scan mit E-Mail die auf unserer Webseite genannten Unterlagen übersenden.

Die Botschaft teilt Ihnen nach Prüfung der Unterlagen mit, zu welchem Termin Sie zur Abgabe der Geburtsanzeige vorsprechen können. Es werden Termine am Montag und Freitag jeweils um 11:10 Uhr und am Mittwoch um 13:30 Uhr vergeben. Bitte teilen Sie uns mit, an welchem Tag Sie vorsprechen wollen. Die Botschaft teilt Ihnen dann den nächsten freien Termin zu. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Vergabe eines Alternativtermins grundsätzlich leider nicht möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass nur Antragsteller, die alle auf unserer Webseite oder in unseren Merkblättern genannten Unterlagen im Original dabei haben und die den Antrag auf Nachbeurkundung der Auslandsgeburt bereits vollständig ausgefüllt haben, vorgelassen werden können.

Tschechische Personenstandsurkunden müssen im Original mit dem mehrsprachigen Formular gemäß Verordnung (EU) 2016/1191 versehen sein, Vaterschaftsanerkennungsurkunden müssen von einem amtlich vereidigten Dolmetscher übersetzt sein.

Die Bezahlung der Gebühren kann unbar nur mit Visa- oder Masterkarte und bar ausschließlich in Tschechischen Kronen erfolgen.

Visa

Termine können ausschließlich über das Terminvergabesystem online gebucht werden. Sind keine Termine verfügbar, erscheint der Hinweis „Leider sind zurzeit keine Termine verfügbar. Neue Termine werden in regelmäßigen Abständen zur Buchung bereitgestellt.“.

Termine können eine Woche im Voraus gebucht werden. Weitere Einzelheiten zur Terminvergabe werden nicht mitgeteilt.

Zusätzlich zu den über das Online-Terminvergabesystem angebotenen Terminen können keine weiteren Termine angeboten werden. Eingehende Anfragen auf Visa-Sondertermine werden nicht beantwortet.

Wenn Sie für eine Familie mit minderjährigen Kindern ab drei Personen einen Termin vereinbaren wollen und keine zusammenhängenden Termine buchen können, wenden Sie sich bitte mit E-Mail an das Konsularreferat. In Ihrer E-Mail sollten Sie Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Zweck des Visums für alle Antragsteller, Wohnsitz in der Tschechischen Republik und in Deutschland und eine Telefonnummer angeben. Das Konsularreferat wird Ihnen dann die nächsten freien zusammenliegenden Termine zuteilen. Bitte beachten Sie, dass es sich um einen Sondertermin handelt, der wahrgenommen werden muss. Alternativtermine werden nicht angeboten.

Bitte beachten Sie die Hinweise auf unserer Visaseite zum Verfahren und den erforderlichen Unterlagen.

Important notice on the opening of the legal and consular section of the Embassy Prague


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