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Unfälle in Tschechien

Autounfall

Autounfall, © www.colourbox.com

Artikel

Informationen zu Verkehrsunfällen in Tschechien.

Unfälle in Tschechien

Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Merkblattes. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden

Allgemeine Hinweise

Die Botschaft kann Sie

  • gegenüber dem Unfallgegner oder der gegnerischen Versicherung nicht vertreten,
  • sie beschafft keine Unfallberichte oder vermittelt für Sie bei der Polizei und
  • sie stellt keine Übersetzer oder Dolmetscher, sofern Sie diesen benötigen.

Sie finden auf der Webseite der Botschaft eine Liste deutschsprachiger Anwälte und eine Liste von Dolmetschern, die Sie bei Bedarf kontaktieren können.

Beachten Sie bitte auch die Grundlegende Regeln des Straßenverkehrs in Tschechien.

Wichtige Telefonnummern

Polizei und Feuerwehr: 112

Polizeinotruf: 158

Feuerwehr 150

Rettungsdienst 155

Ortspolizei (bei abgeschlepptem Auto): 156

Abschleppdienst 1224

wenn Sie Ihre Versicherungsanstalt nicht erreichen können oder die Situation eine schnelle Entfernung des Fahrzeugs erfordert

ADAC: +420 261 104 111 (9 – 19 Uhr),

+49 89 22 22 22 (außerhalb dieser Zeiten)

ADAC-Notrufstation in Tschechien

(mit deutschsprachigen Mitarbeitern) +420 261 10 43 51.

Kosten für eine Pannenbehebung und eventuelle Abschleppkosten in Tschechien er-stattet der ADAC nur „ADACPlus-Mitgliedern.

ÚAMK: +420 261 10 41 11

Notrufnummer (rund um die Uhr): 1230 (kostenpflichtig)

Der Ústřední Automotoklub (UAMK) ist der Partnerclub des ADAC in Tschechien.

Autoclub Bohemia Assistance: 1240

Dieser bietet Abschleppdienste rund um die Uhr an.

Auto Club Europa (ACE): +49 711 530 34 35 36 (Notfallnummer)

Was tun bei einem Verkehrsunfall?

Bei einem Verkehrsunfall muss die Polizei nur dann gerufen werden,

  • falls die sichtbaren Schäden an einem der beteiligten Fahrzeuge, einschließlich transportierter Güter die Summe von 100.000 CZK (ca. 4.000 Euro) überschreitet
  • wenn es zur Verletzung oder dem Tod einer Person kommt
  • wenn Eigentum eines Dritten oder eine Straße beschädigt werden
  • wenn Ihnen widerrechtlich der Unfallgegner seine Personalien und Fahrzeugdaten nicht angeben will oder den Unfallort verlässt und Sie Schäden erlitten haben (Sie benötigen dann das Polizeiprotokoll für die Versicherungsanstalt)
  • wenn Sie den Verdacht haben, dass der Unfallgegner unter Einfluss von Alkohol oder anderen Betäubungsmitteln steht
  • wenn es zum Auslaufen von Öl oder anderen gefährlichen Flüssigkeiten auf die Fahrbahn kommt

Auch bei Beteiligung und Schädigung Dritter am Unfall sollten Sie auf das Hinzuziehen der Polizei bestehen.

In allen Fällen, unabhängig davon, ob die Polizei hinzugezogen wird oder nicht, sollten Sie,

  • sofern Sie das Formular des mehrsprachigen Europäischen Unfallberichts mit sich führen, zusammen mit dem Unfallgegner den Unfall für die Versicherung dokumentieren.
  • Falls Sie das Formular nicht zur Verfügung haben, versuchen Sie ein Protokoll anzufertigen, das auch vom Unfallgegner unterschrieben wird. Solch ein Protokoll sollte folgende Angaben umfassen:
    • Name, Vorname, Wohnort der beteiligten Fahrer
    • Name, Vorname, Wohnort oder Handelsname und Firmensitz der Fahrzeugeigentümer
    • Für die Haftpflichtversicherung der KFZ zuständige Versicherungsanstalten
    • KFZ-Nummer und VIN Kode der betroffenen Fahrzeuge
    • Nummer der Grünen Versicherungskarte
  • den Unfall mit Fotos und einer Unfallskizze dokumentieren und dabei insbesondere Unfallort und beteiligte Fahrzeuge sowie die Schäden genau festhalten
  • sich ggfs. die Kontaktdaten von Zeugen notieren
  • sich die Papiere (Führerschein, Kfz-Zulassung, Ausweis, KFZ-Versicherung) der Unfallbeteiligten einschließlich eventueller Zeugen zeigen lassen; fotografieren Sie sie ggfs. und zeigen Sie den anderen Beteiligten auch Ihre Papiere, händigen diese aber nicht aus.
  • anschließend einen Unfallbericht schreiben und Ihren Schaden beim Versicherer melden.

Bei der Kommunikation mit dem Unfallgegner kann Sie auch Ihre Versicherungsanstalt unterstützen.

Falls die Polizei hinzugezogen wird, gilt zusätzlich:

  • Sie sollten kein Polizeiprotokoll billigen oder unterschreiben, dessen Inhalt Sie nicht verstehen. Bestehen Sie auf die Hinzuziehung eines vertrauenswürdigen Sprachmittlers, sofern keiner vor Ort ist, oder ziehen Sie selbst einen Anwalt o-der Dolmetscher hinzu.
  • Vermeiden Sie Auseinandersetzungen mit der Polizei.
  • Bitte rechnen Sie vor allem in Prag damit, dass es auf Grund von zahlreichen Unfällen lange dauern kann, bis die zuständige Unfallpolizei zum Unfallort kommt.

Was tun, wenn der Unfallgegner mir seine Daten nicht mitteilt oder die gegnerische Versicherung nicht zahlt?

Wer in Europa Geschädigter eines Verkehrsunfalls wird, kann sich auch an den Beauftragten der ausländischen Versicherung in Deutschland wenden. Hierzu können Sie sich online oder nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland auch telefonisch unter Tel. 0 800 2 50 26 00 (kostenlos) an den Zentralruf der Autoversicherer wenden. Dort erhalten Sie, unter Angabe des gegnerischen Kennzeichens, des Schadenstags und des Unfalllands, Auskunft über die KFZ-Versicherung des Unfallgegners sowie deren Kontaktdaten sowie benennt Ihnen die zuständige Schadensregulierungsstelle in Deutschland. Hierfür entstehen keine Kosten. Bei Sachschäden kann über die Schadensregulierungsstelle als Vertreter der gegnerischen Versicherung in Deutschland der Versicherungsschaden abgewickelt werden. Die Kontaktierung des Schadensregulierungsbeauftragten ersetzt aber nicht die Meldung an die eigene Versicherung.

Reguliert die ausländische Versicherung den Schaden nicht binnen drei Monaten kann man sich an die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe wenden.

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