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Informationen für Opfer von sexualisierter Gewalt und Nötigung
prevention of sexual harassment, © colourbox
Wenn Sie Opfer einer sexuellen Gewalttat geworden sind, sollten Sie sich zunächst an einen sicheren Ort begeben: zu einem Freund/einer Freundin, einem Familienmitglied, in Ihre Unterkunft, zur Polizei oder in ein Krankenhaus.
- Erste Schritte
- Wenn Sie den Vorfall bei der Polizei in der Tschechischen Republik melden möchten
- Wenn Sie den Vorfall nicht bei der Polizei in der Tschechischen Republik anzeigen wollen
- Die ärztliche Untersuchung - was Sie erwartet
- Polizeiliche Ermittlungen in der Tschechischen Republik - was ist zu erwarten?
- Gerichtsverfahren - was Sie erwartet
- Entschädigung
- Wenn Sie den Vorfall bei der Polizei in Deutschland melden möchten
- Wichtige Adressen
- Deutschsprachige Anwälte der Anwaltsliste der Botschaft, die im Register der Opferanwälte geführt werden.
Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Merkblattes. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden.
Stand: Juli 2023
Diese Informationen sollen deutschen Staatsangehörigen in der Tschechischen Republik helfen, fundierte Entscheidungen darüber zu treffen, ob und wie sie:
- ärztlichen Rat einholen und ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen
- den Vorfall der örtlichen Polizei melden
- nach einer Vergewaltigung oder einem sexuellen Übergriff in der Tschechischen Republik mit den tschechischen Strafverfolgungsbehörden Kontakt aufnehmen.
Informationen über die in Deutschland verfügbare Unterstützung finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, auf der Webseite des Hilfetelefons, sowie beim Weißen Ring.
Erste Schritte
Bringen Sie sich in Sicherheit
Wenn Sie Opfer einer sexuellen Gewalttat geworden sind, sollten Sie sich zunächst an einen sicheren Ort begeben: zu einem Freund/einer Freundin, einem Familienmitglied, in Ihre Unterkunft, zur Polizei oder in ein Krankenhaus.
Entscheiden Sie, ob Sie
- sich an das Opfer-Telefon des Weißen Rings in Deutschland unter +49 116 006 (bundesweit, anonym. kostenlos, täglich 7-22 Uhr) oder des Weißen Rings in der Tschechischen Republik unter +420 116 006 (kostenlos, täglich Beratung auch in englischer Sprache) wenden.
- die internationale Notrufnummer 112 anrufen
- Ihren Reiseveranstalter kontaktieren, wenn Sie mit einem solchen unterwegs sind
- sich an die Botschaft unter +420 257 113 111 wenden.
Die Mitarbeiter der Botschaft werden Ihnen unvoreingenommen Informationen über die örtlichen polizeilichen und medizinischen Verfahren geben. Alles, was Sie ihnen sagen, wird streng vertraulich behandelt. Sie können für Sie Kontakt zu Ihrer Familie oder Ihren Freunden aufnehmen, wenn Sie dies wünschen.
Wenn Sie den Vorfall bei der Polizei in der Tschechischen Republik melden möchten
Wenn Sie sich auf einer Reise befinden, die von einem Reiseveranstalter organisiert wird, oder mit Freunden oder Verwandten unterwegs sein, sollten diese in der Lage sein, Sie zu unterstützen. Der Weiße Ring in der Tschechischen Republik oder die Botschaft können versuchen, Ihnen einen Anwalt zu vermitteln, der Sie begleitet (Sie haben das Recht auf eine kostenlose Rechtsberatung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt) oder Sie ggfs., sofern Sie sich in Prag befinden, zur Erstattung der Anzeige begleitet.
Wenn Sie Anzeige erstatten gehen wollen, ist es wichtig, so schnell wie möglich nach der Tat mit der Polizei Kontakt aufzunehmen. Sie können sich auch in die Notaufnahme eines Krankenhauses oder zu Ihrem Hausarzt begeben.
Wenn Sie sich oder Ihre Kleidung waschen, kann es für die Polizei schwierig werden, gerichtsverwertbare Beweise zu erhalten. Wenn Sie Ihre Kleidung wechseln, denken Sie daran, die Kleidung, die Sie getragen haben, mit zur Polizei zu nehmen.
Informieren Sie die Polizei, wenn Sie glauben, dass Sie unter Drogen gesetzt wurden.
Es besteht kein Risiko, eine Vergewaltigung oder einen sexuellen Übergriff bei der örtlichen Polizei zu melden, auch wenn Sie Alkohol getrunken oder Drogen genommen haben. Alkoholgenuss und Drogenkonsum an sich stellt keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit dar, allerdings ist der Besitz von Drogen jeglicher Art illegal.
Wenn Sie kein Tschechisch verstehen, muss die Polizei Sie in einer Sprache, die Sie verstehen, über Ihre Rechte informieren. Bei Bedarf können Sie auch einen Dolmetscher anfordern (dies ist kostenlos). Sie können auch um einen weiblichen oder männlichen Dolmetscher bitten. Es kann allerdings vorkommen, dass ein Dolmetscher erst angefordert werden muss und dadurch eine Wartezeit entsteht.
Als Opfer einer Straftat in der Tschechischen Republik werden Sie als besonders schutzbedürftiges Opfer („zvlášť zranitelná oběť“) behandelt und haben besondere Rechte (gemäß Gesetz Nr. 45/2013 Slg. über Opfer von Straftaten), so u.a.
- Recht auf unentgeltlichen Rechtsbeistand („zmocněnec“) durch einen Anwalt, der in einem speziellen Register geführt wird. Sie können einen bestimmten Anbieter auswählen oder der Polizeibeamte wird Ihnen einen Anwalt zuweisen.
- Recht auf spezialisierte Hilfe
- Recht auf Begleitung durch eine Vertrauensperson Ihrer Wahl
- das Recht, eine Erklärung in einem speziellen Raum abzugeben
- von einem speziell ausgebildeten Polizeibeamten des von Ihnen gewählten Geschlechts befragt zu werden oder die Anwesenheit von Personen des von Ihnen gewählten Geschlechts (Psychologen/Dolmetscher/Polizeibeamte) zu verlangen.
- Recht auf Schutz und Sicherheit einschließlich des Rechts auf Anonymität sowie des Rechts, dass kein Kontakt mit dem Verdächtigen hergestellt wird und Sie Ihre Aussage in Abwesenheit des Verdächtigen machen können
- Recht auf Information, einschließlich des Rechts, wichtige Entscheidungen und Informationen über den Verdächtigen zu erhalten;
- Recht auf Teilnahme am Strafverfahren, einschließlich des Rechts, über Ermittlungsmaßnahmen informiert zu werden, an der Gerichtsverhandlung teilzunehmen oder die Teilnahme einzuschränken und Zeugen vorzuschlagen;
- Recht auf finanzielle Entschädigung; inkl. Recht auf Schadenersatz und einmalige finanzielle Entschädigung. Eine Entschädigung für Verletzungen und Verluste wird nicht automatisch gewährt. Sie müssen dafür einen Antrag stellen. Dies können Sie entweder im Rahmen des Strafverfahrens oder nach der Verhandlung in einem Zivilprozess tun.
Sie werden aufgefordert, einen offiziellen Ausweis vorzulegen, z. B. Ihren Reisepass. Das Dokument wird Ihnen zurückgegeben, sobald die Polizei Ihre Identität festgestellt hat. Elektronische Geräte wie Mobiltelefone und Tablets können ebenfalls vorübergehend sichergestellt werden, um Daten zu sichern, die bei den Ermittlungen und in einem Gerichtsverfahren als Beweismittel dienen könnten. Die Geräte werden dann an Sie zurückgegeben, in der Regel innerhalb weniger Monate. Sie können die Rückgabe Ihres Besitzes jederzeit beantragen; wird der Antrag abgelehnt, können Sie nach 30 Tagen einen neuen Antrag stellen. Beweise wie die Kleidung und Unterwäsche, die Sie getragen haben, und andere Gegenstände, die der Täter angefasst hat, werden aufbewahrt.
Die Ermittlungen werden in erster Linie von der zuständigen Stelle der Kriminalpolizei („SKPV“) geführt und vom zuständigen Staatsanwalt überwacht. Sie werden aufgefordert, die Ereignisse so detailliert wie möglich zu schildern und den Täter/die Täter zu beschreiben. Es kann sein, dass man Ihnen Fragen stellt, die Ihnen unangenehm sind, die aber der Polizei bei ihren Ermittlungen helfen sollen.
Häufig werden auch forensische Beweise angefordert. Wenn es für die Beweisaufnahme wichtig ist, wird man Sie auffordern, sich einer medizinischen Untersuchung zu unterwerfen, die von einem zu diesem Zweck bestimmten Arzt vorgenommen wird.
Die ärztliche Untersuchung ist für die Feststellung und Behandlung der körperlichen Folgen der Sexualstraftat von vorrangiger Bedeutung und sollte idealerweise binnen 72 Stunden stattfinden. Nach 72 Stunden sind die DNA-Spuren des Täters nicht mehr so gut verwendbar, aber auch dann ist es noch ratsam, sich von einem Arzt untersuchen zu lassen.
Bestehen Sie darauf, einen Polizeibericht zu erhalten. Als Opfer, die eine Straftat meldet, haben Sie keinen Anspruch auf eine Übersetzung des Polizeiberichts (Úřední záznam oder Trestní oznámení). Außerdem haben Sie das Recht, innerhalb von 30 Tagen Informationen über das Strafverfahren zu beantragen.
Wenn Sie den Vorfall nicht bei der Polizei in der Tschechischen Republik anzeigen wollen
Es gibt keine Begrenzung dafür, wann Sie eine Straftat bei der Polizei anzeigen können. Je nach den Umständen des Einzelfalls kann die Verjährungsfrist für sexuelle Übergriffe zwischen 3 und 30 Jahren betragen.
90% der Opfer von sexuellen Gewalttaten erstatten keine Anzeige. Dies ist gut nachzuvollziehen, da es nicht einfach ist, über eine sexuelle Gewalttat zu reden, geschweige denn in einem fremden Land, dessen Sprache Sie nicht sprechen, Anzeige zu erstatten. Als Opfer haben Sie vielleicht auch Angst, Sie fühlen sich schuldig, Sie schämen sich und hoffen, dass der Vorfall von alleine wieder verschwindet. Solche Schuld- und Schamgefühle sind ungerechtfertigt, da Sie das Opfer sind und nichts Schlimmes getan haben.
Aber eine Anzeige erlaubt nicht nur, den Tathergang zu rekonstruieren, sondern kann auch verhindern, dass der Angreifer sich weitere Opfer sucht. Wenn Sie die Straftat anzeigen, während Sie sich noch in der Tschechischen Republik aufhalten, können die Strafverfolgungsbehörden sofort handeln. Die Anzeige einer Straftat in Deutschland und die Durchführung einer grenzüberschreitenden Ermittlungsmaßnahme ist zwar rechtlich möglich, verlängert aber das Strafverfahren praktisch um Monate oder sogar Jahre.
Auch wenn Sie nicht sofort Anzeige erstatten wollen, raten wir Ihnen dringend, sich zu einem Arzt oder in ein Krankenhaus zu begeben, um dort eine ärztliche Untersuchung vornehmen zu lassen. Auf der Webseite der Botschaft finden Sie Informationen zu medizinischen Einrichtungen, Anwälten und Übersetzern.
Die Ärzte sind dem Berufsgeheimnis verpflichtet und dürfen weder dem Angreifer noch anderen Personen aus Ihrem Umfeld Informationen erteilen. Wenn Sie sich entschließen, die Straftat nicht bei der Polizei anzuzeigen, können Sie trotzdem medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Die medizinische Versorgung erfolgt ohne Folgen für das Strafverfahren.
Wenn Sie in Begleitung reisen, können Sie den Vorfall auch Ihrem Reiseveranstalter melden und ihn um Unterstützung bitten oder sich an Ihre Familienangehörige oder Bekannten wenden, die Sie, wenn Sie es wünschen, ins örtliche Krankenhaus begleiten.
Der Arzt untersucht Sie und stellt ein ärztliches Attest aus. Falls Sie zu einem späteren Zeitpunkt dennoch beschließen, Anzeige zu erstatten, werden dieses ärztliche Attest oder die vom Krankenhaus ausgefüllten Formulare sehr wichtig sein. Auch wenn Sie nicht Anzeige erstatten, können diese Bescheinigungen von Nutzen sein, zum Beispiel im Falle einer Arbeitsunfähigkeit, bei Schadensersatzforderungen oder für die DNA-Datenbank.
Auch in diesem Fall ist es wichtig, sich binnen 72 Stunden zu einem Arzt zu begeben oder ins Krankenhaus zu gehen.
Die ärztliche Untersuchung - was Sie erwartet
Alle Krankenhäuser und medizinischen Zentren mit einer gynäkologischen Abteilung bieten Opfern von Vergewaltigung und sexueller Nötigung Hilfe und medizinische Behandlung an. Die Kosten werden vom Staat oder der Krankenkasse übernommen.
Die Krankenhäuser melden die Ergebnisse einer Untersuchung nicht an die Polizei. Die Krankenhäuser informieren die Polizei nur, wenn Sie dem zustimmen.
Die gerichtsmedizinische Untersuchung zur Sicherung möglicher Beweise wird von einem qualifizierten Arzt durchgeführt. Wenn Sie es vorziehen, von einem Arzt eines bestimmten Geschlechts untersucht zu werden, wird das Krankenhaus versuchen, dies zu arrangieren, was jedoch nicht garantiert werden kann. Es werden Abstriche entnommen und eine gynäkologische oder urologische Untersuchung durchgeführt. Es werden Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten (STD) und gegebenenfalls auch ein Schwangerschaftstest durchgeführt. Es können auch Fotos gemacht werden, um eventuelle Verletzungen zu dokumentieren, für die Sie eine Notfallbehandlung erhalten.
Medizinisches Personal kann in einem der registrierten HIV-medizinischen Zentren in der Tschechischen Republik Ratschläge zur HIV-Postexpositionsprävention (PEP) erteilen. Die Ärzte dort können HIV-PEP-Medikamente beurteilen und verschreiben. Die Notfallverhütung ist zwar in Deutschland, nicht aber in der Tschechischen Republik kostenlos. In der Tschechischen Republik ist die Notfallversorgung in den örtlichen Apotheken erhältlich und bedarf keiner Verschreibung oder ärztlichen Überweisung.
Die HIV-PEP-Medikamente müssen innerhalb von 72 Stunden nach dem Vorfall eingenommen werden, damit sie wirksam sind.
Notwendige Behandlungen und Tests werden im Allgemeinen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Zum Nachweis Ihrer Anspruchsberechtigung können Sie aufgefordert werden, dem Gesundheitsdienstleister Ihre Europäische Krankenversicherungskarte vorzulegen. Die Behandlung erfolgt zu den gleichen Bedingungen wie für tschechische Staatsangehörige. Wenn Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte nicht bei sich haben oder sie verloren haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine provisorische Ersatzbescheinigung anfordern. Gesundheitsbezogene Kosten werden möglicherweise von Ihrer Reiseversicherung übernommen.
Wenn Sie im Ausland Medikamente erhalten haben, sollten Sie das Etikett aufbewahren oder sich den Namen des Medikaments notieren, damit Sie diese Informationen bei Ihrer Rückkehr nach Hause mit Ihrem örtlichen Gesundheitsdienstleister teilen können.
Polizeiliche Ermittlungen in der Tschechischen Republik - was ist zu erwarten?
Das Opfer hat das Recht, dass der Verdächtige während der Ermittlungen keinen Kontakt mit ihm aufnimmt. In solchen Fällen kann die Polizei zur Identifizierung audiovisuelle Geräte oder einen Einwegspiegel verwenden.
Wenn die Polizei eine Festnahme vornimmt, muss der Verdächtige innerhalb von 48 Stunden dem Gericht vorgeführt werden. Der Richter hat dann weitere 24 Stunden Zeit, um zu entscheiden, ob der Verdächtige in Untersuchungshaft genommen oder freigelassen werden soll. Sie haben das Recht, über den Aufenthaltsort des Verdächtigen informiert zu werden.
In der Regel machen Sie Ihre Aussage bei der Polizei, die auch schriftlich oder durch Ihren Anwalt erfolgen kann.
In der Regel müssen Sie nach Ihrer Vernehmung nicht in der Tschechischen Republik bleiben, solange die Ermittlungen laufen. Während des gesamten Strafverfahrens nimmt Ihr Rechtsbeistand („zmocněnec oběti“) an jeder Phase der Ermittlungen und an den Gerichtsverhandlungen teil, wo er das Recht hat, Ihre Aussage zu den Auswirkungen der Straftat auf Ihr Leben und Ihre Gesundheit zu machen. Sie können beantragen, dass Ihre Vernehmung nicht wiederholt wird.
Dies ist zwar höchst unwahrscheinlich, aber wenn Ihre Aussage während der Gerichtsverhandlung benötigt wird, könnten Sie z. B. per Videokonferenzschaltung befragt werden. Falls Sie persönlich erscheinen müssen, werden Ihnen die Reisekosten erstattet.
Gerichtsverfahren - was Sie erwartet
Um einen Fall vor Gericht zu bringen, müssen Sie eine förmliche Anzeige erstatten. Danach werden die Polizei und die Staatsanwaltschaft die Straftat untersuchen und die Angelegenheit vor Gericht bringen. Das Gericht entscheidet, ob es zu einer Verhandlung kommt oder ob weitere Ermittlungen notwendig sind, um das Verfahren zu eröffnen.
In der Regel werden die strafrechtlichen Ermittlungen von Amts wegen, d. h. unabhängig von der Polizeibehörde, geführt. Das Gesetz sieht einige Ausnahmen vor, in denen Ihre Zustimmung als Opfer erforderlich ist, z. B. wenn es sich bei dem Verdächtigen um Ihren Partner oder Verwandten handelt. In Fällen, in denen das Opfer unter 15 Jahre alt ist, die Straftat zum Tode führte oder jemand Sie eingeschüchtert hat, ist Ihre Zustimmung nicht erforderlich.
Ein Rechtsanwalt („zmocněnec“), der Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt wird, vertritt Sie im Strafverfahren, berät Sie rechtlich, kann die Akte prüfen, Vorschläge für Beweismittel unterbreiten, Ihre Abschlussrede halten, Beschwerden oder Rechtsmittel einlegen usw. Falls Sie keinen Rechtsanwalt/Rechtsberater haben, können Sie die Polizei, die Staatsanwaltschaft und das Gericht bitten, Sie über den Stand des Verfahrens zu informieren.
Die Gerichtsverhandlungen werden in tschechischer Sprache geführt.
Wenn Sie als Zeuge vor Gericht aussagen müssen, erhalten Sie eine Vorladung zur Verhandlung. Die Verhandlung wird in tschechischer Sprache geführt, aber wenn Sie aussagen müssen, wird Ihnen ein Dolmetscher zur Seite gestellt. Wenn Sie eine Vorladung erhalten und bei der Gerichtsverhandlung anwesend sein müssen, werden die mit der Anwesenheit bei der Verhandlung verbundenen Kosten vom Staat übernommen. Der Vergütungsantrag muss innerhalb von 3 Tagen nach der Anhörung eingereicht und innerhalb von 15 Tagen berechnet werden. Die Gerichte gewähren keine Unterstützung bei der Anreise oder Unterbringung.
Die Dauer von Strafverfahren ist unterschiedlich und hängt von vielen Faktoren ab, z. B. von der Schwere der Straftat, der Art der erforderlichen Ermittlungen und der Zusammenarbeit aller Beteiligten.
Der Angeklagte hat das Recht, Berufung einzulegen.
Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Missbrauch sind unterschiedliche Straftaten. Der Täter wird daher wegen einer (oder mehrerer) dieser spezifischen Straftaten für schuldig befunden.
Das Strafmaß hängt von der Art der Straftat, den Umständen, dem Motiv oder der Verletzlichkeit des Opfers ab sowie davon, ob es sich um eine schwere Straftat handelt und ob es mildernde Umstände gibt.
Wird der mutmaßliche Täter in einem rechtskräftigen Urteil für nicht schuldig befunden (d. h. es kann kein Rechtsmittel eingelegt werden), können Sie immer noch versuchen, in einem Zivilverfahren Schadensersatz zu fordern.
Entschädigung
Das Gericht kann anordnen, dass der Täter für die als unmittelbare Folge der Straftat erlittenen Körperverletzungen, beschädigten Sachen oder immateriellen Schäden Schadensersatz zu leisten hat. Eine solche Entschädigung müssen Sie zu Beginn der Verhandlung beantragen und nachweisen. Andere Arten der Entschädigung müssen in einem Zivilverfahren geltend gemacht werden.
Für Opfer von Sexual- oder Gewaltdelikten gibt es eine staatliche Entschädigungsregelung, die vom Justizministerium verwaltet wird. Opfer einer Vergewaltigung oder eines sexuellen Übergriffs haben in der Regel Anspruch auf Entschädigung für Physiotherapie, Psychotherapie oder andere fachärztliche Hilfe bis zu einem Höchstbetrag von 50 000 CZK.
Wenn Sie den Vorfall bei der Polizei in Deutschland melden möchten
Sie können zur nächstgelegenen Polizeistation gehen, wo man Sie unter den bestmöglichen Bedingungen empfangen wird. Die meisten Polizeidienststellen verfügen über spezifisch geschultes Personal und Räumlichkeiten, die speziell auf die Aufnahme von Opfern ausgerichtet sind. Dort können Sie den Vorfall in Ruhe und ohne unnötige Zeugen schildern. Die Polizei kann Ihnen dann auch Kontakte für eine psychologische oder psychosoziale Hilfeleistung, z.B. bei der Opferhilfe, vermitteln.
Die deutsche Polizei leitet die von Ihnen übermittelten Informationen an das Land weiter, in dem die Straftat begangen wurde. Es liegt jedoch im Ermessen der ausländischen Polizeibehörden, ob sie eine Straftat in ihrem Zuständigkeitsbereich untersuchen, und es kann sein, dass sie keine Maßnahmen ergreifen.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der vertraulichen Spurensicherung in deutschen Kliniken. Auch wenn Sie nicht sofort Anzeige erstatten, können Sie medizinische Hilfe in Anspruch nehmen und die Spuren sichern lassen. Gleichzeitig erhalten sie medizinische Versorgung und natürlich auch Informationen für psychologische und juristische Unterstützung. Die am Körper gefundenen Spuren werden anonym archiviert. Sie können, wenn Sie sich entschließen, später Anzeige zu erstatten, zum Strafverfahren hinzugezogen werden. Das schließt aus, dass es eventuell, bei einem späteren Verfahren zur Einstellung mangels Beweisen kommt.
Wichtige Adressen
Weißer Ring in der Tschechischen Republik
Bílý Kruh Bezpečí
Tel: +420 116 006 (rund um die Uhr)
E-Mail: bkb.praha@bkb.cz
Opfer-Telefon +49 116 006 (tgl. 07-22 Uhr)
Online-Beratung: https://weisser-ring.de/hilfe-fuer-opfer/onlineberatung
Krankenhäuser in Prag mit Ausländerabteilung
Krankenhaus NA HOMOLCE (=Nemocnice Na Homolce)
Roentgenova 2, 150 30 Praha 5
Tel.: +420 257 272 144 oder +420 257 273 289 - Selbstzahlende
Krankenhaus MOTOL (= Fakultní Nemocnice v Motole)
V Úvalu 84, 150 06 Praha 5
Tel: +420-224-433-682 – Selbstzahlende, Deutsch
+420-224-433-681
+420-224-433-691 Selbstzahlende, Englisch
+420-224-433-693
Tel.:+420 224 431 111 – Zentrale
Englischsprachiges Anwaltsbüro, das sich auf die Verteidigung der Opfer der sexuellen und häuslichen Gewalt spezialisiert hat:
AK Hrdá
JUDr. Lucie Hrdá
Vinohradská 6
120 00 Praha 2
Mob.: +420 777 273 601
E-Mail: office@akhrda.cz
Deutschsprachige Anwälte der Anwaltsliste der Botschaft, die im Register der Opferanwälte geführt werden.
JUDr. Václav Cidlina,
Masarykova 998/31, 400 01 Ústí nad Labem
E-Mail: advokat@vaclavcidlina.com