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Anmeldung eines Geschäftsführers zum Handelsregister

Antragsformular

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Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden

Informationen, die über die in diesem Merkblatt enthaltenen hinausgehen, insbesondere zur voraussichtlichen Höhe von Gebühren, können seitens der Botschaft nicht erteilt werden.

Stand: Februar 2026

Anmeldung eines Geschäftsführers zum Handelsregister

Bei der Anmeldung eines Geschäftsführers einer GmbH, des Vertreters einer Aktiengesellschaft oder eines Liquidators zum Handelsregister müssen diese gemäß § 8 Abs. 2 und 3 GmbHG u.a. über ihre unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Registergericht belehrt werden. In der Regel ist neben der Beglaubigung der Unterschrift auf der Anmeldung auch die „Zeichnung der Unterschrift“ erforderlich. Hierfür ist die persönliche Vorsprache in der Botschaft nach vorheriger Terminbuchung erforderlich.

Zur Vorsprache bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit:

1Ihren gültigen Pass oder AusweisNachweis Ihrer Identität und persönlichen Angaben
2Nachweis Ihres aktuellen Wohnsitzes in der Tschechischen Republik
3die Anmeldung zum HandelsregisterDie Anmeldung muss vollständig ausgefüllt, darf aber noch nicht unterschrieben sein.

Die Unterschrift auf der Anmeldung muss persönlich vor dem zuständigen Konsularbeamten geleistet werden.

Es fällt eine Gebühr gemäß Ziffer 5.1.2 der AABGebV an. Die Gebühr entnehmen Sie unserer Webseite.

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