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Beglaubigung von Fotokopien
Beglaubigung, © Photothek.de
Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden
Informationen, die über die in diesem Merkblatt enthaltenen hinausgehen, insbesondere zur voraussichtlichen Höhe von Gebühren, können seitens der Botschaft nicht erteilt werden.
Standt: Mai 2023
Beglaubigung von Fotokopien
Die Beglaubigung einer Fotokopie ist die Bestätigung der Übereinstimmung einer Kopie mit einem Original durch einen Beglaubigungsvermerk.
Dazu wird vom Original des Schriftstückes eine einfache Kopie gefertigt und diese mit einem Beglaubigungsvermerk versehen. Die so beglaubigte Kopie kann im allgemeinen Rechtsverkehr an die Stelle des Originals treten.
Nicht beglaubigt werden unter anderem:
- Computerausdrucke oder andere maschinell erstellte Dokumente die weder Unterschrift noch Stempelaufdruck haben und daher beliebig oft reproduzierbar sind
- Abschriften und Kopien, wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist
- Kopien von Schriftstücken, die Durchstreichungen oder Ergänzungen enthalten, die im Original nicht vorhanden sind.
- wenn das Original den Anschein erweckt, als sei es verändert worden
- Sofern es sich um Urkunden aus anderen Staaten als Deutschland und Tschechien handelt, sollten diese legalisiert oder mit einer Apostille und zudem mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache versehen sein oder mit mehrsprachigem Formular gem. Verordnung (EU) 2016/1191 versehen sein.
Zur Vorsprache bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit:
1 |
Originaldokument |
Hilfsweise können auch Kopien von beglaubigten Abschriften oder Ablichtungen beglaubigt werden |
2 |
Nachweis Ihres aktuellen Wohnsitzes in der Tschechischen Republik |
Die Gebühr entnehmen Sie unserer Webseite.
Bitte beachten Sie, dass, wenn Sie die Beglaubigung von mehr als 5 Seiten wünschen, die Botschaft ggfs. lediglich die Originale während des vereinbarten Termins entgegennimmt und mit Ihnen dann einen späteren Termin zur Abholung von Original und beglaubigten Kopien verabredet.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie bei deutschen Behörden grundsätzlich tschechische Personenstandsurkunden mit mehrsprachigem Formular gem. Verordnung (EU) 2016/1191 vorlegen müssen oder die Urkunden müssen von einem öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer in die deutsche Sprache übertragen werden. Wenn Sie also eine Urkunde, die nur in tschechischer Sprache ausgestellt ist, bei einer deutschen Behörde vorlegen müssen, sollten Sie auch die Übersetzung beglaubigen lassen.