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Lebensbescheinigung
Deutsche Rentenversicherung, © Deutsche Rentenversicherung
Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden
Informationen, die über die in diesem Merkblatt enthaltenen hinausgehen, insbesondere zur voraussichtlichen Höhe von Gebühren, können seitens der Botschaft nicht erteilt werden.
Stand: Mai 2022
Lebensbescheinigungen
Die Lebensbescheinigung ist ein einfaches Zeugnis im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 2 Konsulargesetz (KG), für das die Regelungen des Beurkundungsgesetzes gelten. Die Lebensbescheinigung dient dem Nachweis, dass der Rentenempfänger noch am Leben und damit zum Weiterbezug der Rente berechtigt ist.
Lebensbescheinigungen auf einem mehrsprachigen Formular sollen vorrangig bei tschechischen Behörden (Einwohnermeldeämtern, Czech Point oder ČSSZ), tschechischen Notaren oder Rabbinaten bestätigt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Vorsprache bei der Botschaft für eine Lebensbescheinigung zur Vorlage bei staatlichen Rentenversicherungen und bei Entschädigungsbehörden keinen Termin benötigen. Sie können hierzu montags bis freitags zwischen 09:00 und 12:00 Uhr und Mittwochnachmittag zwischen 14:00 und 15:00 Uhr vorsprechen. Die Bescheinigung wird zudem gebührenfrei erteilt.
Zur Vorsprache bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit:
1 | Ihren gültigen Pass oder Ausweis | Nachweis Ihrer Identität und persönlichen Angaben |
2 | Lebensbescheinigung | Teil A der Lebensbescheinigung muss vollständig ausgefüllt aber noch nicht unterschrieben sein. |
3 | Nachweis Ihres aktuellen Wohnsitzes in der Tschechischen Republik |
Änderungen zu Ihren Angaben sollte der Berechtigte im Teil A der Lebensbescheinigung bereits vor der Vorsprache in der Botschaft zuhause eintragen. Die Unterschrift auf der Lebensbescheinigung leisten Sie erst bei Ihrem Termin vor dem Botschaftsmitarbeiter. Eintragungen im Teil B (Bestätigung) sollen von den Berechtigten nicht vorgenommen werden.
Die bestätigte Lebensbescheinigung senden die Berechtigten selbst an den Renten Service zurück. Die Rücksendung des Originals des bestätigten Formulars sollte sofort erfolgen. Die Lebensbescheinigung muss bis spätestens Mitte November bei der Rentenversicherung Bund eingegangen sein, sonst wird die Rentenzahlung angehalten. Eine Versendung durch die Botschaft ist nicht möglich.
Sowohl für das Verfahren mit den Lebensbescheinigungen als auch für sämtliche Fragen zu Zahlungen (z.B. Ausbleiben einer Zahlung, Kontowechsel, Todesanzeige, etc.) ist der Renten Service der Deutschen Post AG zuständig. Sofern Sie bis Mitte August kein Formular der Lebensbescheinigung erhalten haben, können Ersatz-Vordrucke direkt beim Renten Service auch in tschechischer Sprache heruntergeladen oder telefonisch (+49 221 56 92-777) angefordert werden.
Zur Erteilung einer Lebensbescheinigung für eine private Zusatzversicherung (Betriebsrenten, private Renten) fällt eine Gebühr an und es muss vorab über das Terminvergabesystem der Botschaft unter Beglaubigungen ein Termin vereinbart werden. Die Gebühr entnehmen Sie unserer Webseite.
Lebensbescheinigungen für Rententräger anderer EU-Staaten (inkl. EWR-Staaten und Schweiz) werden durch die Botschaft Prag nicht ausgestellt.
Folgendes Formular kann als Ersatz für eine nicht erhaltene/verloren gegangene Lebensbescheinigung dienen.