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Unterschriftsbeglaubigung
Unterschriften auf dem Deutschland-Vertrag, © AA
Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden
Informationen, die über die in diesem Merkblatt enthaltenen hinausgehen, insbesondere zur voraussichtlichen Höhe von Gebühren, können seitens der Botschaft nicht erteilt werden.
Stand: September 2021
Unterschriftsbeglaubigung
Mit der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Notar bzw. Konsularbeamte, dass die genannte Person das Dokument vor ihm unterzeichnet hat. Die Unterschrift muss persönlich vor dem zuständigen Konsularbeamten geleistet oder vor ihm anerkannt werden.
Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments findet nicht statt.
In vielen Fällen ist die Unterschriftsbeglaubigung ausreichend, um ein Dokument rechtlich wirksam werden zu lassen.
Einige Beispiele hierfür sind:
- Genehmigungserklärung: Erklärung, mit der ein Vertretener einen in Deutschland bereits unterzeichneten Vertrag im Nachhinein genehmigt;
- „einfache“ Vollmachten: Vollmachten, in denen sich der Vollmachtgeber weniger stark bindet, z.B. widerrufliche Vollmachten für ein einzelnes Rechtsgeschäft
- Beantragung eines Führungszeugnisses (siehe hierzu auch Merkblatt der Botschaft)
- Erklärung zur Ausschlagung einer Erbschaft (siehe hierzu auch Merkblatt der Botschaft)
- Antrag auf Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Die Unterschriftsbeglaubigung ist eine öffentliche Beurkundung bezogen auf das Wissen der Urkundsperson darüber, wer die Unterschrift vor ihr vollzogen oder anerkannt hat. Hierfür ist die persönliche Vorsprache in der Botschaft nach vorheriger Terminbuchung erforderlich. Zur Vorsprache bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit:
1 | Ihren gültigen Pass oder Ausweis | Nachweis Ihrer Identität und persönlichen Angaben |
2 | Nachweis Ihres aktuellen Wohnsitzes in der Tschechischen Republik | |
3 | das zu unterzeichnende Dokument | Die Erklärung oder das vollständig ausgefüllte Antragsformular. Erklärung/Antragsformular dürfen noch nicht unterschrieben sein. |
4 | den bereits geschlossenen Vertrag | falls es sich bei dem zu unterzeichnenden Dokument um eine Genehmigungserklärung handelt |
Es fällt eine Gebühr gemäß Ziffer 5.1.1 und 5.1.2 der AABGebV an. Die Gebühr entnehmen Sie unserer Webseite.