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Ehefähigkeitszeugnis
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Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden.
Dieses Merkblatt gibt Hinweise zu den Formalitäten, die üblicherweise gegenüber dem deutschen Standesamt zu erfüllen sind. Da die Standesämter von den Verlobten gelegentlich unterschiedliche Unterlagen fordern, wird in allen Fällen empfohlen, sich unmittelbar mit den beteiligten Standesämtern in Verbindung zu setzen, um verbindliche Auskünfte zu erhalten.
Über die in diesem Merkblatt hinausgehenden allgemeinen Informationen können seitens der Botschaft nicht erteilt werden. Bitte richten Sie weitergehende Fragen an das für die Erteilung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständige Standesamt.
Stand: Juli 2024
Allgemeine Informationen
Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt die so genannte Ehefähigkeit und gilt in Deutschland als Nachweis, dass keine Ehehindernisse vorliegen. Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses. Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist bei allen deutschen Standesämtern sowie beim Standesamt I in Berlin erhältlich und kann in der Regel von der Webseite des Standesamtes heruntergeladen werden. Es empfiehlt sich das Antragsformular des Standesamtes zu verwenden, das für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig ist.
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes des/der deutschen Verlobten.
Besteht kein Wohnsitz in Deutschland, so ist der Standesbeamte des letzten deutschen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes zuständig.
Sollte nie ein Wohnsitz in Deutschland vorhanden gewesen sein, dann ist das Standesamt I in Berlin dafür zuständig (www.berlin.de/standesamt1 ).
Das Ehefähigkeitszeugnis wird auf einem internationalen Vordruck ausgestellt. Es ist sechs Monate gültig. Das bedeutet, dass der Eheschließungstermin innerhalb dieser sechs Monate liegen muss. Das Ehefähigkeitszeugnis kann auch erst sechs Monate vor dem vorgesehenen Eheschließungstermin ausgestellt werden.
Antragsunterlagen
Um ein Ehefähigkeitszeugnis bei einem deutschen Standesamt zu beantragen, benötigen Sie üblicherweise folgende Unterlagen:
- Antrag, ausgefüllt und von beiden Verlobten unterschrieben. Für die Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag ist eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich. Sie finden unser Terminsystem auf www.prag.diplo.de/Terminvergabe. Der Antrag sowie alle Unterlagen sind aber von den Antragstellern direkt an das deutsche Standesamt zu übersenden.
- Gültige Reisepässe und /oder Personalausweise von beiden Verlobten.
- Geburtsurkunden von beiden Verlobten, möglichst in Form von aktuellen Geburtsregisterauszügen. Diese sind bei den Geburtsstandesämtern in Deutschland und Tschechien erhältlich.
- Aktuelle erweiterte Meldebescheinigungen mit Vermerk des Familienstandes und zur Staatsangehörigkeit
- Rechtskräftiges, beglaubigtes Scheidungsurteil, falls der/die tschechische Verlobte geschieden ist. Bei Ehen, die nach dem 1.5.2004 in der Tschechischen Republik geschieden worden sind, reicht in der Regel die sog. Art.39-Brüssel-II Bescheinigung statt des Scheidungsurteils. Bei Ehescheidung eines Deutschen vor dem 1.5.2004 in Tschechien oder einem Staat, der nicht EU-Mitgliedstaat ist: Anerkennungsbescheid der ausländischen Ehescheidung durch die zuständige deutsche Landesjustizbehörde.
- Beglaubigte Sterbeurkunde, falls der/die tschechische Verlobte verwitwet ist.
- Familienstandsbescheinigung - Diese werden in der Tschechischen Republik von jedem Einwohnermeldeamt ausgestellt. Es wird empfohlen sich mit dem deutschen Standesamt in Verbindung zu setzen, um in Erfahrung zu bringen, ob diese Bescheinigung ausreicht, oder ob die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch den Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts erforderlich ist.
Die Gebühren für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses fallen beim deutschen Standesamt an und können nicht bei der Botschaft eingezahlt werden. Der Antrag sowie alle Unterlagen sind von den Antragstellern direkt an das deutsche Standesamt zu übersenden. Eine Beratung hierzu oder Prüfung durch die Botschaft erfolgt nicht.
Form der Urkunden, Übersetzungen und Apostillen
Alle Urkunden müssen bei den Standesämtern im Original oder als beglaubigte Fotokopie eingereicht werden. Die Beglaubigungen von Fotokopien können Sie kostenpflichtig in der Botschaft vornehmen lassen. Hierfür ist eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich. Sie finden unser Terminsystem unter http://www.prag.diplo.de/Terminvergabe
Nicht-deutsche Urkunden müssen
- entweder mehrsprachig sein
- mit einem mehrsprachigen Formular gemäß Verordnung (EU) 2016/1191 versehen sein
- oder durch einen gerichtlich zugelassenen Dolmetscher übersetzt werden.
Seit dem 16. Februar 2019 müssen bestimmte öffentliche Urkunden, die von den Behörden eines EU-Mitgliedstaats ab diesem Zeitpunkt ausgestellt worden sind, von den Behörden eines anderen EU-Mitgliedstaats als echt anerkannt werden, ohne dass es eines Echtheitsstempels (d. h. der Apostille) bedarf. Die von der Verordnung erfassten öffentlichen Urkunden betreffen vor allem Urkunden aus dem Personenstandsbereich.
Hier finden Sie weitere Informationen, unter welchen Voraussetzungen ausländische Urkunden zur Vorlage bei deutschen Behörden anerkannt werden, und ob Sie ggf. eine Legalisation oder eine Apostille einholen müssen. Für weitere Informationen zur Verordnung EU 2016/1191 und zum Apostilleverfahren besuchen Sie bitte die Website der Botschaft unter www.prag.diplo.de.
Unterschriftsbeglaubigung auf dem Ehefähigkeitszeugnis und Beglaubigung von Fotokopien
Falls Sie eine Unterschriftsbeglaubigung auf einem Antrag auf Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnis wünschen, können Sie über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft unter www.prag.diplo.de/Terminvergabe einen Termin für eine Unterschriftsbeglaubigung vereinbaren. Zum Termin müssen beide Verlobte vorsprechen und folgende Unterlagen mitbringen:
1 |
Ihren gültigen Pass oder Ausweis |
Nachweis Ihrer Identität und persönlichen Angaben |
2 |
Nachweis Ihres aktuellen Wohnsitzes in der Tschechischen Republik |
|
3 |
das zu unterzeichnende Dokument |
Den bereits vollständig ausgefüllten Antrag. Der Antrag darf noch nicht unterschrieben sein. |
Es fällt eine Gebühr gemäß Ziffer 5.1.2.der AAGebV an. Die Gebühr entnehmen Sie unserer Webseite. Diese Gebühr ist entweder bar im Gegenwert in Tschechischen Kronen oder mit Visa- oder Mastercard zu zahlen.
Falls Sie die kostenpflichtige Beglaubigungen von Fotokopien in der Botschaft vornehmen lassen wollen, ist hierfür eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich. Sie finden unser Terminsystem unter www.prag.diplo.de/Terminvergabe.
Zur Vorsprache bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit:
1 |
Originaldokument |
|
2 |
Nachweis Ihres aktuellen Wohnsitzes in der Tschechischen Republik |
Die Gebühr entnehmen Sie unserer Webseite. Diese Gebühr ist entweder bar im Gegenwert in Tschechischen Kronen oder mit Visa- oder Mastercard zu zahlen.
Bitte beachten Sie, dass, wenn Sie die Beglaubigung von mehr als 5 Seiten wünschen, die Botschaft ggfs. lediglich die Originale während des vereinbarten Termins entgegennimmt und mit Ihnen dann einen späteren Termin zur Abholung von Original und beglaubigten Kopien verabredet.