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Neuer Fond für nach 01.01.1928 geborene Holocaustüberlebende
Ende August 2014 einigten sich die Jewish Claims Conference (JCC) und das Bundesfinanzministerium auf die Einrichtung eines gemeinsamen Fonds in Höhe von 250 Millionen Dollar, der finanzielle Hilfe für die in ihrer Kindheit verfolgten jüdischen NS-Opfer bereitstellen soll.
Im Kontext der Verhandlungen zwischen der Jewish Claims Conference (JCC) und des Bundesfinanzministerium fand im Centrum Judaicum in Berlin am 27. August 2014 erstmals ein internationales Symposium unter dem Titel „Verlorene Kindheit – Kinderüberlebende des Holocaust“ statt.
Der neu zu gründende Fond soll Überlebende weltweit entschädigen, die sich als Kinder (geboren nach dem 01.01.1928) mindestens sechs Monate in einem Konzentrationslager oder Ghetto aufhalten mussten oder sich versteckt hielten. Betroffene sind berechtigt, eine Einmalzahlung von 2.500 Euro für medizinisch-psychotherapeutische Hilfe zu erhalten.
Die Einrichtung des Fonds wurde am 03.12.2014 durch den Deutschen Bundestages gebilligt.
Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die Jewish Claims Conference: http://www.claimscon.org