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Anmeldung eines Geschäftsführers zum Handelsregister

Foto eines Formulars

Foto eines Formulars, © picture-alliance/ ZB

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Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden

Informationen, die über die in diesem Merkblatt enthaltenen hinausgehen, insbesondere zur voraussichtlichen Höhe von Gebühren, können seitens der Botschaft nicht erteilt werden.

Stand: September 2021

Anmeldung eines Geschäftsführers zum Handelsregister

Bei der Anmeldung eines Geschäftsführers einer GmbH, des Vertreters einer Aktiengesellschaft oder eines Liquidators zum Handelsregister müssen diese gemäß § 8 Abs. 2 und 3 GmbHG u.a. über ihre unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Registergericht belehrt werden. In der Regel ist neben der Beglaubigung der Unterschrift auf der Anmeldung auch die „Zeichnung der Unterschrift“ erforderlich. Hierfür ist die persönliche Vorsprache in der Botschaft nach vorheriger Terminbuchung erforderlich.

Zur Vorsprache bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit:

1

Ihren gültigen Pass oder Ausweis

Nachweis Ihrer Identität und persönlichen Angaben

2

Nachweis Ihres aktuellen Wohnsitzes in der Tschechischen Republik

3

die Anmeldung zum Handelsregister

Die Anmeldung muss vollständig ausgefüllt, darf aber noch nicht unterschrieben sein.

Die Unterschrift auf der Anmeldung muss persönlich vor dem zuständigen Konsularbeamten geleistet werden.

Es fällt eine Gebühr gemäß Ziffer 5.1.2 der AABGebV von 56,43 Euro an.

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